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   FG Hamburg, 05.06.2003 - II 370/97   

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https://dejure.org/2003,11909
FG Hamburg, 05.06.2003 - II 370/97 (https://dejure.org/2003,11909)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - II 370/97 (https://dejure.org/2003,11909)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - II 370/97 (https://dejure.org/2003,11909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13; GKG § 14
    Streitwert bei Musterverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streitwert bei Musterverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung des Streitwerts eines Musterverfahrens unter Berücksichtigung des Bilanzzusammenhanges; Bestimmung des Streitwerts nach der isoliert betrachteten Minderung der Bemessungsgrundlage; Bestimmung des Streitwerts nach der Differenz der festzusetzenden ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Streitwert bei Musterverfahren:

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1655
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.08.2000 - X E 3/99

    Kostenansatz

    Auszug aus FG Hamburg, 05.06.2003 - II 370/97
    Ist in dem der Kostenentscheidung zugrunde liegenden Rechtsmittelverfahren kein bezifferter Antrag gestellt worden, so ist die Beschwer maßgebend, gegen die man sich im erstinstanzlichen Verfahren wendet (§ 14 Abs. 1 GKG ; vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 17. August 2000 X E 3/99, BFH/NV 2001, 193 ).

    Das schließt aber nicht aus, dass das steuerliche Interesse an dem Streitjahr nach den näheren Umständen der Verfahrensführung zu beurteilen (BFH vom 17. August 2000 X E 3/99 BFH/NV 2001, 193 -194) ist.

  • BFH, 08.07.1999 - VIII E 1/99

    Streitwertberechnung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.06.2003 - II 370/97
    Zwar sind mittelbare Auswirkungen aus dem Verfahren weder einzurechnen noch gegenzurechnen (BFH vom 8. Juli 1999 VIII E 1/99 BFH/NV 1999, 1630 -1631).
  • BFH, 09.11.1992 - VIII E 1/92

    Inhalt der Streitwertberechnung bei einer Erinnerungsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.06.2003 - II 370/97
    Für den Streitwert ist in der Regel der Steuerbetrag maßgebend, um den unmittelbar gestritten wird (BFH vom 9. November 1992 VIII E 1/92, BFH/NV 1993, 680).
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